Baurecht: Malus-Regelung bringt nichts
Auftraggeber brauchen Kostensicherheit. Häufig versuchen sie, ihren Architekten durch Strafdrohungen zur Einhaltung der Kosten zu zwingen und schreiben so genannte Malus-Regelungen in den Architektenvertrag. Vertragliche Klauseln, die den Planer bei Kostenüberschreitungen einen erheblichen Teil seines Honorars kosten, sind tendenziell kontraproduktiv.
Bei Abläufen im Fliesenboden wird in der Norm eine Sekundärentwässerung gefordert, wenn zusätzliche Abdichtungsebenen bestehen. Doch die fragliche DIN 18195 stammt aus einer Zeit, in der Badezimmer unter dem Estrich mit einer Bitumenschicht abgedichtet wurden.
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