Baurecht: Heizungsbauer müssen aufpassen – Prüf- und Hinweispflicht bezieht sich nicht nur auf Pläne!

Handwerker dürfen sich auf Pläne und Leistungsbeschreibungen nicht verlassen. Sie müssen sie prüfen, bevor sie danach bauen. Obwohl das eigentlich jeder Handwerker weiß, ahnen die wenigsten, wie weit ihre Prüf- und Hinweispflichten tatsächlich gehen.