Ist der Heizeinsatz technisch veraltet und hält die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht ein, kennt der Gesetzgeber keine Gnade. Für den Besitzer steht nur eine Option offen: der Austausch.
Ist der Heizeinsatz technisch veraltet und hält die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht ein, kennt der Gesetzgeber keine Gnade. Für den Besitzer steht nur eine Option offen: der Austausch.