Baurecht: Leistungsverweigerungsrecht gilt in vielen Fällen

Für schlechte Arbeit gibt’s nicht den vollen Lohn. Juristen sprechen vom Leistungsverweigerungsrecht: Auftraggebern steht bei vorliegenden Mängeln grundsätzlich das Recht zu, die Vergütung in entsprechendem Umfang zu verweigern. Dieses Recht haben Auftraggeber gegenüber Auftragnehmern.