Baurecht: Heizungsbauer müssen aufpassen – Prüf- und Hinweispflicht bezieht sich nicht nur auf Pläne!
Handwerker dürfen sich auf Pläne und Leistungsbeschreibungen nicht verlassen. Sie müssen sie prüfen, bevor sie danach bauen. Obwohl das eigentlich jeder Handwerker weiß, ahnen die wenigsten, wie weit ihre Prüf- und Hinweispflichten tatsächlich gehen.
Bislang existierte die Rügenwalder Mühle nur rein virtuell – nun wurde das Markenzeichen des gleichnamigen niedersächsischen Wurstherstellers detailgetreu im angepassten Ammerländer Baustil in Bad Zwischenahn aufgebaut.
Heutzutage kommt es nicht mehr nur darauf an, ein Wohngebäude im Winter effizient zu beheizen, sondern auch bei sommerlichen Temperaturen für eine angenehme Kühlung zu sorgen. Beides ermöglicht eine neuartige Split-Wärmepumpe.