Baurecht: Handwerksfirmen müssen Bruttorechnungen schreiben

Handwerksfirmen, die für Bauträger arbeiten, müssen sich beim Rechnung schreiben unter Umständen umstellen: Viele Jahre lang wurde die Umsatzsteuer auf Bauleistungen vom Bauträger ans Finanzamt abgeführt und nicht vom Bauunternehmer. Bauunternehmer stellten Nettorechnungen, wie bei Subunternehmern üblich.