Die neue Arbeitsstättenverordnung der Bundesregierung schreibt verbindlich Tageslicht und wieder eine Sichtverbindung nach außen vor. Arbeitsräume und Bereiche wie Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume oder Kantinen müssen ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben.
Tageslicht wird Pflicht für Arbeitsstätten
Die neue Arbeitsstättenverordnung der Bundesregierung schreibt verbindlich Tageslicht und wieder eine Sichtverbindung nach außen vor. Arbeitsräume und Bereiche wie Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume oder Kantinen müssen ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben.