Entsprechend der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) sind die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 Gegenstand eines Energieaudits werden. Ab dem Zeitpunkt des ersten Energieaudits und mindestens alle vier Jahre sollen die Audits in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt oder nach innerstaatlichem Recht von unabhängigen Behörden durchgeführt und überwacht werden.