Tageslicht wird Pflicht für Arbeitsstätten
Die neue Arbeitsstättenverordnung der Bundesregierung schreibt verbindlich Tageslicht und wieder eine Sichtverbindung nach außen vor. Arbeitsräume und Bereiche wie Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume oder Kantinen müssen ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben.
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